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   VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01325, AN 1 K 12.01325   

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https://dejure.org/2013,10637
VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01325, AN 1 K 12.01325 (https://dejure.org/2013,10637)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30.04.2013 - AN 1 K 12.01325, AN 1 K 12.01325 (https://dejure.org/2013,10637)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30. April 2013 - AN 1 K 12.01325, AN 1 K 12.01325 (https://dejure.org/2013,10637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung - Zweifel an der Dienstfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883

    Rechtscharakter der Weisung des Dienstherrn zu amtsärztlicher Untersuchung;

    Auszug aus VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01325
    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Januar 2013 - 3 CE 12.1883 wurde der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 6. August 2012 in seinen Ziffern I. und II. aufgehoben.

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen der Aufforderung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, deshalb ausnahmsweise dann zulässig, wenn die innerdienstliche Weisung zugleich eine grundrechtlich geschützte subjektiv-öffentliche Rechtsstellung beeinträchtigt (BayVGH, Beschlüsse vom 28.1.2013 - 3 CE 12.1883 und vom 9.2.2006 - 3 CS 05.2955).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies in dem von der Klägerin geführten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bejaht (BayVGH, Beschluss vom 28.1.2013, a.a.O.), weil nach Auffassung des Senats davon auszugehen ist, dass durch die Medizinische Untersuchungsstelle der Regierung ... eine psychiatrische Untersuchung erfolgen würde.

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Klägerin ergangenen Beschluss vom 28. Januar 2013 - 3 CE 12.1883 ausführt, sind Voraussetzung für die Weisung gemäß Art. 65 Abs. 2 Satz 1 BayBG, sich ärztlich untersuchen zu lassen, Zweifel über die Dienstunfähigkeit.

    Der Beklagte hat demnach - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zutreffend im Beschluss vom 28. Januar 2013, a.a.O. festgestellt hat - zwar ein organisatorisches Problem, weil von insgesamt noch sechs beim Arbeitsgericht verfügbaren Rechtspflegern (Beamten der BesGr A 9 bis A 11) aus gesundheitlichen Gründen nur noch zwei für die Tätigkeit in der Rechtsantragstelle verwendbar sind und der vormals installierte "Pool" mit vier Rechtspflegern, die sich täglich mit dem Einsatz in der Rechtsantragstelle - roulierend - abwechselten, so nicht mehr möglich ist, nachdem von diesen vier Rechtspflegern drei aufgrund amtsärztlicher Atteste nicht mehr in der Rechtsantragstelle eingesetzt werden können.

    Wenn die Klägerin nur mit Tätigkeiten im Umfang von 90 % ausgelastet wird, wie vom Beklagten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Schriftsatz vom 4. September 2012 gegenüber dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorgetragen wurde, so ist dies ebenfalls eine organisatorische, vom Dienstherrn zu lösende Problematik; dies berührt aber die Dienstfähigkeit der Klägerin nicht (zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 28.1.2013 - 3 CE 12.1883).

    Die Frage, wie die Dienstunfähigkeit zu konkret zu beurteilen wäre, wenn am ganzen Gericht aus gesundheitlichen Gründen kein einziger Rechtspfleger einsetzbar wäre, der die Aufgaben der Rechtsantragstelle wahrnehmen kann, stellt sich jedoch derzeit nicht, da noch zwei für diesen Aufgabenbereich einsetzbare Rechtspfleger zur Verfügung stehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.1.2013 - 3 CE 12.1883).

  • VGH Bayern, 09.02.2006 - 3 CS 05.2955
    Auszug aus VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01325
    Zur Begründung wurde vorgetragen, die Feststellungsklage sei zulässig, da es sich bei der Untersuchungsanordnung nicht um einen Verwaltungsakt handele (BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - 2 C 17.10, BayVGH, Beschluss vom 9.2.2006 - 3 Cs 05.2955).

    Der Schwerpunkt der Anordnungen liegt in ihrem Bezug auf die Frage der künftigen Dienstleistung und in der Konkretisierung der darauf bezogenen, gesetzlich vorgegebenen Mitwirkungspflicht des Beamten; die Untersuchungsanordnungen sind mithin grundsätzlich rein innerdienstlich geprägte Maßnahmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.2.2006 - 3 CS 05.2955).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen der Aufforderung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, deshalb ausnahmsweise dann zulässig, wenn die innerdienstliche Weisung zugleich eine grundrechtlich geschützte subjektiv-öffentliche Rechtsstellung beeinträchtigt (BayVGH, Beschlüsse vom 28.1.2013 - 3 CE 12.1883 und vom 9.2.2006 - 3 CS 05.2955).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01325
    Zur Begründung wurde vorgetragen, die Feststellungsklage sei zulässig, da es sich bei der Untersuchungsanordnung nicht um einen Verwaltungsakt handele (BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - 2 C 17.10, BayVGH, Beschluss vom 9.2.2006 - 3 Cs 05.2955).

    Sie trage das alleinige Risiko einer späteren gerichtlichen Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Anordnung vom ... (BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - 2 C 17.10).

    Mit Schreiben vom 28. August 2012 sei der Direktor des Arbeitsgerichts ... darauf hingewiesen worden, dass die Verfügung vom ... immer noch nicht den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts ausweislich des Urteils vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 entspreche.

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01325
    Rechtsschutz gegen die streitgegenständlichen Anordnungen zur amtsärztlichen Untersuchung kann deshalb im Hauptsacheverfahren über eine Feststellungsklage erlangt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 A 4/78, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14; OVG Bremen, Beschluss vom 3.12.2012 - 2 B 265/11).

    Der mit der angeordneten Untersuchung verbundene Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG begründet zugleich das notwendige rechtliche Feststellungsinteresse im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 17.2.2010 - 2 K 594/09; BVerwG, Urteil vom 23.10.1980, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 06.08.2012 - AN 1 E 12.01324

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Auszug aus VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01325
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde mit Beschluss der Kammer vom 6. August 2012 - AN 1 E 12.01324 abgelehnt.

    Erweisen sich die Untersuchungsanordnungen vom ... und vom ... somit als materiell rechtswidrig, bedarf es keiner weiteren Prüfung, ob die Anordnungen den formellen Anforderungen entsprechen (vgl. hierzu: VG Ansbach, Beschluss vom 6.8.2012 - AN 1 E 12.01324).

  • BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82

    Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung -

    Auszug aus VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01325
    Die an den Beamten gerichtete Untersuchungsaufforderung kann gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob sie ermessensfehlerhaft, insbesondere ob sie willkürlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.5.1984 - 2 B 205/82, Buchholz 237.5 § 51 LBG HE Nr. 1; BVerwG, Beschluss vom 26.9.1988 - 2 B 132/88, Buchholz 237.1 Art. 56 BayBG Nr. 1).
  • BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Auszug aus VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01325
    Die an den Beamten gerichtete Untersuchungsaufforderung kann gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob sie ermessensfehlerhaft, insbesondere ob sie willkürlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.5.1984 - 2 B 205/82, Buchholz 237.5 § 51 LBG HE Nr. 1; BVerwG, Beschluss vom 26.9.1988 - 2 B 132/88, Buchholz 237.1 Art. 56 BayBG Nr. 1).
  • BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89

    Prüfungsmaßstab für die Dienstunfähigkeit eines Beamten

    Auszug aus VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01325
    Dienstunfähigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich dann vor, wenn der Beamte für das "konkrete Amt, in das er berufen ist, dienstunfähig ist", wobei der Begriff "Amt" in diesem Sinn nicht mit dem innegehabten Dienstposten gleichzusetzen ist, sondern als das Amt eines Sekretärs, Inspektors, Regierungsrats (oder auch Rechtspflegers) an seiner Beschäftigungsbehörde zu verstehen ist (BVerwG, Urteil vom 28.6.1990 - 2 C 18/89, Buchholz 237.6 § 56 NdsLBG Nr. 1).
  • OVG Bremen, 03.12.2012 - 2 B 265/11
    Auszug aus VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01325
    Rechtsschutz gegen die streitgegenständlichen Anordnungen zur amtsärztlichen Untersuchung kann deshalb im Hauptsacheverfahren über eine Feststellungsklage erlangt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 A 4/78, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14; OVG Bremen, Beschluss vom 3.12.2012 - 2 B 265/11).
  • VG Saarlouis, 17.02.2010 - 2 K 594/09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch den Dienstherrn

    Auszug aus VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01325
    Der mit der angeordneten Untersuchung verbundene Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG begründet zugleich das notwendige rechtliche Feststellungsinteresse im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 17.2.2010 - 2 K 594/09; BVerwG, Urteil vom 23.10.1980, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04

    Unverhältnismäßigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer

  • VGH Bayern, 16.03.2009 - 3 CS 08.3414

    Weisung an Professor zur psychiatrischen Untersuchung; Verwaltungsakteigenschaft

  • VGH Bayern, 12.12.2012 - 3 CE 12.2121

    Rechtscharakter der Weisung des Dienstherrn zu amtsärztlicher Untersuchung

  • VGH Bayern, 09.09.2005 - 3 CS 05.1883
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

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